Ein warmes Mittagessen in der Schule ist für die Konzentration und das Wohlbefinden Ihres Kindes enorm wichtig. Doch nicht jede Familie kann die Kosten für die tägliche Schulverpflegung problemlos stemmen. Hier kommt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ins Spiel: Es übernimmt die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas — vollständig und ohne Eigenanteil.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT) ist eine staatliche Leistung, die Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien unterstützt. Es umfasst verschiedene Bereiche wie Schulbedarf, Nachhilfe, Ausflüge und eben auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule oder Kita.
Seit 2019 entfällt der frühere Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit. Das bedeutet: Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, ist das Schulessen für Ihr Kind komplett kostenlos.
Gut zu wissen: Die BuT-Förderung gilt nicht nur für Schulen, sondern auch für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege. Überall dort, wo ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten wird, können die Kosten übernommen werden.
Wer hat Anspruch auf BuT-Förderung?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, wenn die Familie eine der folgenden Leistungen bezieht:
Bürgergeld (ALG II)
Familien, die Bürgergeld nach SGB II beziehen, haben automatisch Anspruch auf BuT-Leistungen.
Wohngeld
Familien mit Wohngeldbezug können BuT-Leistungen für ihre Kinder beantragen.
Kinderzuschlag
Wer den Kinderzuschlag der Familienkasse erhält, ist ebenfalls BuT-berechtigt.
Asylbewerberleistungen
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben ebenfalls Anspruch.
Auch Familien mit Sozialhilfe nach SGB XII sind anspruchsberechtigt. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle nach — die Beratung ist kostenlos.
BuT-Antrag stellen: Schritt für Schritt
Zuständige Stelle ermitteln
Je nach Ihrer Leistungsart wenden Sie sich an das Jobcenter (bei Bürgergeld), das Sozialamt (bei Sozialhilfe) oder die Wohngeldstelle/Familienkasse (bei Wohngeld oder Kinderzuschlag). Viele Kommunen bieten auch zentrale BuT-Stellen an.
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den BuT-Antrag aus. Sie finden die Formulare meist online auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Kreuzen Sie den Bereich "Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung" an. Manche Kommunen bieten inzwischen auch Online-Anträge an.
Nachweise einreichen
Fügen Sie dem Antrag den aktuellen Leistungsbescheid (Bürgergeld-Bescheid, Wohngeldbescheid etc.) bei. Zusätzlich brauchen Sie eine Bestätigung der Schule oder Kita, dass Ihr Kind dort am Mittagessen teilnimmt.
Bewilligung abwarten
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Nach der Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid. Die Kosten werden direkt mit dem Caterer oder der Schule abgerechnet — Sie müssen nichts vorstrecken.
Wie WebMenü die BuT-Abrechnung vereinfacht
Sobald der BuT-Antrag bewilligt ist, wird es für Sie als Elternteil richtig einfach: WebMenü übernimmt die komplette Abrechnung automatisch.
So funktioniert es mit WebMenü:
- Der Caterer oder die Schule hinterlegt den BuT-Status im WebMenü-System für Ihr Kind.
- Sie bestellen das Essen ganz normal über das WebMenü-Portal oder WebMenü mobil — ohne Aufpreis.
- Die Abrechnung läuft automatisch im Hintergrund zwischen Caterer und Leistungsträger.
- Sie erhalten keine Rechnungen und müssen kein Guthaben aufladen — alles wird direkt verrechnet.
Kein Papierkram nach der Bewilligung
Nach der einmaligen Bewilligung durch die Behörde haben Sie mit der Abrechnung nichts mehr zu tun. WebMenü dokumentiert jede Bestellung automatisch und erstellt die Abrechnungsunterlagen für den Caterer. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wichtig ist: die gesunde Ernährung Ihres Kindes.
Häufige Fragen zur BuT-Förderung
Muss ich den BuT-Antrag jedes Jahr neu stellen?
Der BuT-Bewilligungszeitraum ist in der Regel an den Bewilligungszeitraum Ihrer Hauptleistung gekoppelt. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Bürgergeld-Bescheid erhalten, sollten Sie auch den BuT-Antrag erneuern. Ihr Sachbearbeiter informiert Sie rechtzeitig.
Kann mein Kind auch bestellen, bevor der Antrag bewilligt ist?
Ja, Sie können regulär über WebMenü bestellen und zunächst selbst bezahlen. Sobald der BuT-Antrag bewilligt wird, kann die Erstattung rückwirkend ab Antragsdatum erfolgen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Caterer.
Gilt BuT auch für WebMenü mobil?
Ja, ob Sie über das WebMenü-Portal am Computer oder WebMenü mobil auf dem Smartphone bestellen, spielt keine Rolle. Der BuT-Status wird zentral im System verwaltet und gilt für alle Bestellwege gleich.
Was passiert, wenn mein Kind das Essen nicht abholt?
Bestelltes Essen, das nicht abgeholt wird, wird in der Regel trotzdem berechnet. Wenn Ihr Kind krank ist, stornieren Sie die Bestellung bitte rechtzeitig im WebMenü-Portal oder WebMenü mobil. So vermeiden Sie unnötige Kosten für den Leistungsträger.
Schulessen bequem bestellen
Ob mit oder ohne BuT-Förderung — WebMenü macht die Schulverpflegung für Eltern, Schulen und Caterer einfacher.