BuT-Förderung: Automatische Abrechnung
Kinder mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe essen in der Schulmensa kostenfrei. WebMenü übernimmt die komplette Abrechnung automatisch — kein Papierkram, keine Vorkasse, kein Aufwand für Eltern.
Was ist Bildung und Teilhabe?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine staatliche Förderung, die sicherstellt, dass alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Familie am Schulessen teilnehmen können. Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden vollständig übernommen.
Anspruchsberechtigt sind Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen. Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt gestellt.
Gut zu wissen
Seit 2023 entfällt der bisherige Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit. Berechtigte Kinder essen vollständig kostenfrei in der Schulkantine.
Wer hat Anspruch auf BuT?
So funktioniert die automatische BuT-Abrechnung
In vier einfachen Schritten von der Antragstellung bis zum kostenfreien Essen — WebMenü macht den gesamten Prozess so einfach wie möglich.
BuT beantragen
Stellen Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe bei Ihrem zuständigen Jobcenter, der Wohngeldstelle oder dem Sozialamt.
Bewilligung erhalten
Nach der Bewilligung informiert die Behörde den Caterer oder die Schule. Die BuT-Berechtigung wird in WebMenü hinterlegt.
Normal bestellen
Bestellen Sie ganz normal über WebMenü oder WebMenü mobil. Der Preis wird automatisch auf 0,00 Euro gesetzt.
Automatisch abgerechnet
WebMenü rechnet die Kosten automatisch mit dem Sozialleistungsträger ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Vorteile für alle Beteiligten
Die automatische BuT-Abrechnung in WebMenü entlastet Eltern, Schulen und Schulträger gleichermaßen.
Für Eltern
- Kein Eigenanteil — Essen ist komplett kostenlos
- Keine Vorkasse oder Guthaben-Aufladung nötig
- Kein Papierkram nach der Bewilligung
- Diskret — kein sichtbarer Unterschied beim Bestellen
Für Schulen
- Kein Verwaltungsaufwand für BuT-Abrechnung
- Automatische Dokumentation aller BuT-Bestellungen
- Höhere Teilnahme am Mittagessen
- Keine Bargeldverwaltung notwendig
Für Schulträger
- Transparente Abrechnung mit Sozialleistungsträgern
- Lückenlose Nachweisführung für Prüfungen
- Auswertungen und Statistiken auf Knopfdruck
- Deutlich weniger Personalaufwand
Häufige Fragen zu BuT und Schulessen
Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)?
Bildung und Teilhabe (BuT) ist ein staatliches Förderprogramm, das Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ermöglicht. Die Kosten für das Mittagessen werden dabei vollständig vom Staat übernommen.
Wie beantrage ich BuT-Förderung für das Schulessen?
Den Antrag auf BuT-Leistungen stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, der Wohngeldstelle oder dem Sozialamt. Nach Bewilligung wird die Berechtigung in WebMenü hinterlegt und die Abrechnung läuft automatisch — Sie müssen nichts weiter tun.
Muss ich als Elternteil einen Eigenanteil zahlen?
Seit 2023 entfällt der Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit bei BuT-Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Berechtigte Kinder essen somit vollständig kostenfrei.
Wie funktioniert die BuT-Abrechnung in WebMenü?
Sobald die BuT-Berechtigung in WebMenü hinterlegt ist, werden alle Bestellungen automatisch als BuT-gefördert markiert. Die Abrechnung mit dem Sozialleistungsträger erfolgt automatisch über den Caterer — Eltern müssen nichts bezahlen und keinen Papierkram erledigen.
BuT-berechtigt? Jetzt kostenfrei bestellen
Loggen Sie sich ein und bestellen Sie das Schulessen für Ihr Kind — die Abrechnung übernimmt WebMenü automatisch.